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Häufige Fragen - FAQ

   

Werden die Kosten für eine Psychotherapie von der Krankenkasse übernommen oder muss ich die selbst bezahlen?

  • Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie, wenn hierfür eine Indikation vorliegt. Das heißt: der Krankenkasse muss eine behandlungsbedürftige psychische Störung mitgeteilt werden, damit Psychotherapie bezahlt wird. Bei Privatversicherten ist die Übernahme von Psychotherapiekosten abhängig vom abgeschlossenen Vertrag, der je nach Versicherungstarif sehr unterschiedlich sein kann. Manche Menschen wollen aus verschiedenen Gründen nicht, dass ihr Problem "aktenkundig" wird, z.B. bei der Krankenkasse, und entscheiden sich deswegen dafür, Psychotherapie trotz bestehenden Versicherungsschutzes selbst zu zahlen.
    Wenn keine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt, werden die psychotherapeutischen Leistungen als "Selbsterfahrung" oder "Coaching" gewertet. Die Kosten dafür sind selbst zu tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie jedoch steuerlich geltend gemacht werden.
    In jedem Fall tragen die Krankenkassen die Kosten für die ersten diagnostischen Gespräche.

 

Ich war noch nie bei Ihnen und kann erst in einigen Wochen einen Termin bekommen. Mir geht es aber jetzt schlecht. Was kann ich tun?

  • Sie können sich z.B. mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises Wesermarsch in Verbindung setzen, der Ihnen in der Regel rascher Gesprächstermine oder praktische Unterstützung in einer Krise anbieten kann als ich. Dort werden jedoch keine langfristigen psychotherapeutischen oder medikamentösen Behandlungen angeboten. Im Krisenfall kann ich mit Ihnen auch innerhalb von 24 Stunden vor oder nach meinen regulären Praxiszeiten einen kurzen Termin vereinbaren, bei dem wir klären können, ob eine Klinikeinweisung notwendig und sinnvoll ist oder ob mit der Einschaltung eines psychiatrischen Pflegedienstes geholfen werden kann.
    Schauen Sie unter "Regionale Versorgungsanbieter" nach - dort finden Sie Verweise auf die entsprechenden Stellen.
    In der Internetsuchmaschine der Kassenärztlichen Vereinigung können Sie nach weiteren Psychiatern und/oder Psychotherapeuten in Ihrer Umgebung suchen (-> Arztsuche).

Machen Sie Hausbesuche?

  • Nein.
    Hierfür sind keine Zeitkontingente eingeplant.

 

Kann ich ohne Termin und ohne Anmeldung zu Ihnen in die Praxis kommen?

  • Nein. Ich biete keine offenen Sprechstunden an.
    Die meisten Anliegen, mit denen Menschen zu mir kommen, können nicht in fünf Minuten geklärt werden. Die notwendige Zeit für ein Gespräch muss geplant werden. Geben Sie mir eine kurze Nachricht, dann werde ich mit Ihnen Kontakt aufnehmen. 
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Verschreiben Sie auch Medikamente?

  • Ja. Ich habe eine medizinische Ausbildung und eine Qualifikation als Facharzt. Die Verordnung von Medikamenten ist normaler Bestandteil meiner Tätigkeit (siehe Leistungen). Anders ist es bei Psychologen, die ein psychologisches Studium absolviert haben: Psychologen sind ebenfalls als Psychotherapeuten tätig, dürfen aber keine Medikamente verschreiben.

 

Führen Sie Traumatherapien durch?

  • Ich berate Menschen bezüglich möglicher Traumafolgestörungen, führe medikamentengestützte Akut- und Dauerbehandlungen durch und behandle Menschen psychotherapeutisch, bei denen traumatische Erfahrungen zu einer Symptombildung geführt haben.
    Ich selbst verfüge über keine spezifische traumapsychotherapeutische Ausbildung, die jedoch oft notwendig ist, um Menschen mit komplexen posttraumatischen Belastungsstörungen insbesondere in der Anfangsphase der Behandlung zu stabilisieren. Es gibt jedoch KollegInnen, die sich in diesem Bereich spezialisiert haben, und ich kann stationäre Behandlungsangebote vermitteln.

 

Ich bin alkoholabhängig und benötige psychotherapeutische Hilfe. Ich habe gehört, dass hierfür jedoch Abstinenz notwendig ist. Stimmt das?

  • Ja. Um sich einer psychotherapeutischen Auseinandersetzung mit Konflikten, Traumata und der eigenen, oft schwierigen Lebensgeschichte zu stellen bedarf es einer ausreichenden Stabilität und einer sicheren Abstinenz. Sonst ist die Therapie wirkungslos, da sie nur Rückfälle produziert.
    Bei sicheren Abhängigkeiten, die mit Entzugssymptomen, großer Toleranzminderung und Kontrollverlust einhergehen, ist vor Aufnahme einer Psychotherapie eine Abstinenz von etwa anderhalb Jahren notwendig. In der Zeit vorher ist zur Erreichung der Abstinenz jedoch oft eine Entgiftungs- und eine Entwöhnungsbehandlung notwendig, die über Suchtberatungsstellen eingeleitet und koordiniert wird. Ich helfe Ihnen gern, Sie dorthin zu vermitteln. (siehe auch: Kooperationspartner)

 

 

Ich bin Pharmareferent und möchte Ihnen unser neues Präparat vorstellen. Wann darf ich zu Ihnen kommen?

  • Gar nicht. Die Besuche von Pharmareferenten in Arztpraxen dienen nur zu einem unbedeutendem Teil der Information und zu einem größeren Teil der Manipulation der Ärzte. Über neue Präparate kann ich mich aus der Fachliteratur und dem Internet bestens informieren und tausche mich mit Kollegen aus. Soweit ich informiert bin, gibt es in Deutschland pro 6 Ärzte einen Pharmareferenten. Auch deren Verdienst wird durch die Ausgaben im Gesundheitswesen finanziert und geht in den Preis für die Medikamente, deren Kosten Jahr für Jahr steigen, ein.  

 

 

Ich möchte Sie mit einem Gutachten über mich beauftragen, z.B. im Rahmen eines Sorgerechtsprozesses. Können Sie dieses erstellen?

  • Ich erstelle seit vielen Jahren psychiatrische und psychosomatische Gutachten z.B. für Gerichte, Behörden oder Rentenversicherungen. Diese müssen jeweils von der entsprechenden Stelle bei mir in Auftrag gegeben und bezahlt werden. Auftraggeber und der "Gegenstand der Untersuchung" können nicht ein und dieselbe Person sein. Sie können ggf. die anfordernde Institution bitten, den Gutachtenauftrag an mich zu vergeben. Dies sollten Sie jedoch zuvor mit mir besprechen.

 

Ich bin Rollstuhlfahrer. Komme ich in Ihre Praxis überhaupt hinein?

  • Die Praxis ist vollständig ebenerdig. Am Eingang ist eine kleine Schwelle zu überwinden, es ist jedoch kein Problem mit einem Rollstuhl in die Praxis zu kommen.

 

Wie kommen die langen Wartezeiten für Psychotherapie zustande?

 

  • Die meisten Psychiater und Psychotherapeuten verwenden etwa 30-36 Stunden auf die direkte therapeutische Arbeit mit Patienten. Neben Schreib- und Verwaltungsaufgaben, Fortbildungen, Praxisorganisation, Supervision und anderen beruflichen Verpflichtungen kommen sie dann auf eine Wochenarbeitszeit von etwa 50-55 Stunden. Nur ein Teil der Behandlungszeit wird für fortlaufende Psychotherapie verwendet. Meist sind es zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche. Dies ist abhängig davon, wie viel Zeit z.B. für Erstgespräche oder Krisenbehandlungen im Wochenplan reserviert werden.
  • Psychotherapie ist zeitintensiv. Für eine Psychotherapiestunde braucht es eben (mit Vorbereitung und Dokumentation) mindestens eine Zeitstunde. Ein Hausarzt kann – wenn das Wartezimmer voll ist - schneller arbeiten, indem er pro Stunde statt 8 vielleicht 10 oder 12 Patienten behandelt. Ein Psychotherapeut kann das nicht.  Bei einer Therapiestunde in der Woche oder alle 2 Wochen kann ein Therapeut etwa 20 bis 40 Patienten kontinuierlich psychotherapeutisch behandeln. Eine Kurzzeittherapie dauert zwischen 6 Monaten und einem Jahr, eine Langzeittherapie 2-3 Jahre. Dies bedeutet, dass bei jedem Psychotherapeuten pro Jahr nur eine begrenzte Zahl von Therapieplätzen verfügbar wird – etwa 10-20 Plätze bei Therapeuten, die auch Langzeittherapien anbieten. Dies bedeutet in der Regel, dass die Anfragen nach Psychotherapie die zeitlichen Möglichkeiten eines kassenzugelassenen Psychotherapeuten meist um das 10-fache übersteigen.
  • Dies führt auch dazu, dass Wartelisten schnell „übervoll“ sind. Wenn ein Therapeut allein in einem Monat alle anrufenden Menschen auf eine Warteliste setzt, würde ein Jahr Wartezeit entstehen. Viele Therapeuten führen deshalb keine Warteliste, sondern vergeben die Psychotherapieplätze nach Freiwerden spontan.
  • Die Zahlen beziehen sich auf Therapien, die als tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie bezeichnet werden. Aufgrund der längeren Behandlungszeiten bei Psychoanalyse und der geringeren Zahl zugelassener Therapeuten ist die Wartezeit dort länger. Bei Verhaltenstherapie ist sie aufgrund der meist kürzeren Behandlungszeit nicht so lang.
  • Wenn ein Psychotherapeut auch Gruppentherapie anbietet, verkürzt sich die Wartezeit bei diesem Verfahren meist. In einer Doppelstunde pro Woche, die eine Gruppentherapie dauert, können bis zu 9 Patienten behandelt werden. Bei vielen Störungsbildern führt die Gruppentherapie schneller zu einer Besserung als die Einzeltherapie.

     

     

 

Kann ich bei Ihnen mein Kaninchen sterilisieren lassen?

  • Nein. Ich bin Psychiater. Die Tierarztpraxis befindet sich auf der anderen Straßenseite, etwas weiter Richtung Ortsmitte. (nicht ganz so häufig gestellte Frage)