Begutachtungen
In meiner Praxis führe ich unter anderem folgende psychiatrische und psychosomatische Begutachtungen durch:
· zu Fragen des Betreuungsrechts
· zu Fragen der Erwerbsminderung / Rente
· zu Fragen nach dem Schwerbehindertengesetz
· zu Fragen nach dem Opferentschädigungsgesetz
· zu Fragen der Schuldfähigkeit
Während der Begutachtung werden Fragen zum seelischen Befinden, zur Lebensgeschichte, den aktuellen Lebenszusammenhängen, sowie zur finanziellen Situation und zum Tagesablauf gestellt. Wenn dies notwendig ist, wird auch eine körperliche Untersuchung durchgeführt, oder es werden weitere Untersuchungen eingeleitet (z.B. neurologische, radiologische, Laboruntersuchungen, testpsychologische). Das abgeschlossene Gutachten wird an den Auftraggeber versandt und ihm in Rechnung gestellt. Der Untersuchte kann nicht selbst der Auftraggeber sein!
Gutachterliche Tätigkeit ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Das Honorar für diese Tätigkeit wird nach zeitlichem Aufwand berechnet. Es bemisst sich nach dem Justiz Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) oder der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Im Rahmen von Begutachtungen erfolgt - wenn gewünscht - eine fachliche Beratung der Betroffenen, der Angehörigen oder ggf. der beteiligten Anwälte.